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Dashcam-Videos: Das sollten Sie jetzt beachten.

Wie ist das nun: Darf ich oder darf ich nicht? Welche Auswirkungen das BGH-Urteil vom 15.Mai 2018 hat, erläutern wir hier.

Das aktuelle BGH-Urteil: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig!

Der Bundesgerichtshof hat am 15. Mai 2018 in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams in Fahrzeugen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Der Datenschutz sei deshalb zweitrangig, da betroffene Personen bei Unfällen so oder so Daten angeben müssen: Name und Anschrift, Fahrzeugschein und Haftpflichtversicherung gehören schon mal dazu. Weiterhin ereignen sich die meisten Unfälle auf öffentlichen Straßen – es handelt sich also um Vorgänge, die ohnehin für jedermann wahrnehmbar sind und deshalb keines besonderen Persönlichkeitsschutzes bedürfen. Da nach einem Unfall in Schadensersatz-Prozessen häufig Beweisnot herrscht, sind Dashcam-Aufnahmen vom Crash zudem besonders hilfreich. Und trotzdem gilt nach wie vor: Filmen im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht grundsätzlich erlaubt.

Was bedeutet das jetzt für den privaten Gebrauch?

Das Mitführen einer Dashcam ist legal und im Fall eines Unfalls darf die Dashcam auch den Hergang aufzeichnen. Das generelle Aufzeichnen des Straßenverkehrs ist aber nach wie vor nicht erlaubt und darf deshalb zu keinem Zeitpunkt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs verstößt die „permanente anlasslose Aufzeichnung“ gegen das geltende Datenschutzrecht, da dabei auch persönliche Daten wie Nummernschilder und Gesichter von Verkehrsteilnehmern von der Kamera erfasst werden. Eine fortdauernde Aufnahme vor bzw. über das Unfallgeschehen hinaus ist unzulässig und kann durch hohe Geldbußen geahndet werden. Die Lösung sind Kameras, die ihre Aufnahmen immer wieder in kurzen Abständen überschreiben, bis sie durch eine Erschütterung – hervorgerufen durch eine Kollision – an diesem Prozess gehindert werden und stattdessen das Ereignis fest speichern.

Um einen Unfall festzuhalten und sich trotz allem gesetzeskonform zu verhalten, bedarf es deshalb einer Dashcam mit G-Sensor, z.B. der NEXTBASE in-CAR CAM 4063. Sobald der Sensor durch eine ruckartige Bewegung ausgelöst wird, zeichnet die Kamera auf. Dieses sogenannte Event ist in den meisten Kameras festgespeichert und wird auch nicht mehr überschrieben. Für die rechtssichere und schnelle Klärung der Schuldfrage sind diese Dashcams unerlässlich.

Unsere Experten-Empfehlung:

Kaufen Sie sich eine Dashcam und bringen Sie diese in Ihrem Fahrzeug fest an. Im Falle eines Unfalls haben Sie so ein aussagekräftiges Beweismittel zur Hand; ob dies dann bei einer Verhandlung verwendet wird, entscheidet das Gericht selbst.

Durch das Urteil vom 15. Mai 2018 wird es in dieser Hinsicht kaum noch Hürden geben. Sollten Sie dennoch den Straßenverkehr aufzeichnen, denken Sie an den Datenschutz und verwenden das Videomaterial ausschließlich zu privaten Zwecken.

Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Dashcams von namenhaften Herstellern an. Stöbern Sie jetzt durch die Angebote und finden Sie Ihre passende Kamera! Neben der Videoaufzeichnung und dem angesprochenen G-Sensor sollten Sie auch darauf achten, dass in der Kamera ein GPS-Modul verbaut ist. Denn durch das GPS werden die Koordinaten exakt aufgezeichnet. Zusätzlich sollte eine Kamera immer in HD Auflösung aufzeichnen, damit Details wie Nummernschilder oder Straßennamen auch sicher zu erkennen sind. Zusätzliche Features wie Parkmodus, Mikrofon, WiFi oder Dual-Kamera-Funktion sollte entsprechend Ihres Bedarfs ermittelt werden. 

Rubrik: Ratgeber

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